Reiserückkehrer

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

für die anstehenden Herbstferien möchten wir Sie darauf hinweisen, dass seit August 2021 in der Freien und Hansestadt Hamburg folgende neue Regelung für Reiserückkehrer gilt:

Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, dürfen innerhalb der ersten zehn Tage nach ihrer Rückkehr nur dann das Schulgelände betreten oder an schulischen Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis (gemäß § 23 Eindämmungsverordnung) vorlegen.

Als Testnachweise gelten:

  • negatives Schnelltestergebnis oder
  • negatives PCR-Ergebnis eines anerkannten Testzentrums (auch aus dem Ausland;  Tests müssen §10d der Eindämmungsverordnung genügen).

Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Geimpfte und Genesene. Beachten Sie bitte auch die Quarantäneregelungen für die Rückkehr aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten unter Reisen: Offizielles Corona FAQ – hamburg.de.

Bitte halten Sie die allgemeinen Hygieneregeln auch an Ihrem Reiseziel ein. Es ist außerdem wichtig, dass Sie vor dem Besuch Ihres Kindes in der Ferienbetreuung oder in der Schule besonders darauf achten, dass es keine Corona-typischen Krankheitssymptome entwickelt hat.

Wir bitten Sie, die folgende Erklärung auszufüllen und diese am ersten Tag der Lernferien oder am ersten Schultag an die zuständige Lehrkraft zu geben: Reiserückkehrer 10.21

 

 

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