Achtung! Neue Corona-Informationen zum Schulstart am Montag, den 19.10.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die beabsichtigten neuen Quarantäneregeln werden bundesweit nicht zum 15.10.2020 eingeführt. Daher bleibt es nach den Herbstferien bei den bestehenden Quarantäneregeln, die Ihnen bereits aus der Zeit nach den Sommerferien bekannt sind. Der Amtsleiter hat in seinem Schreiben vom Mittwoch, den 14.10.20 die bestehenden Regelungen noch einmal zusammengefasst:

Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise nach Hamburg in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten haben, müssen sich in Quarantäne begeben und umgehend das für sie zuständige Gesundheitsamt informieren. Für sie ist ein Corona-Test verpflichtend.

Die Meldung müssen alle Hamburgerinnen und Hamburger vornehmen – unabhängig von der Art der Einreise, per Flugzeug, Bahn oder Auto. Sie kann künftig über ein digitales Meldeformular erfolgen, auch per Mobilgerät:

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_MERG.

Risikogebiete sind Gebiete mit einem erhöhten Risiko für eine Infektion mit dem Corona Virus SARS-CoV-2. Das RKI weist die Risikogebiete tagesaktuell aus. Entscheidend ist die Lage zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland. Eine kurzzeitige Anwesenheit in einem Risikogebiet, zum Beispiel im Rahmen einer Durchreise, gilt nicht als Aufenthalt.

Ausnahmen von der Quarantäne gelten für Personen, die über ein ärztliches Zeugnis (das ist das vom Laborarzt unterschriebene Testergebnis) in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, wonach keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen. Das Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter ist als 48 Stunden. Die Verpflichtung zur vierzehntägigen Quarantäne kann nur durch ein solches negatives Testergebnis aufgehoben werden.

Die negativen Testergebnisse sind von den Reisenden bei den zuständigen Gesundheitsämtern vorzulegen, von dort erfolgt aber keine Bestätigung, die in der Schule vorgelegt werden kann. Insofern können alle Schulen von den Eltern erwarten, dass sie schriftlich bestätigen, die bestehenden Quarantäneregeln eingehalten zu haben und das negative Testergebnis in der Schule vorlegen. Negative Testergebnisse der letzten 48 Stunden von folgenden Laboren können anerkannt werden:

  • UKE
  • Asklepios/ Medilys
  • Heidrich & Kollegen
  • Bioscientia Froreich
  • Bioscientia Lademannbogen
  • AescuLabor
  • Fenner
  • HU
  • BNI
  • Centogene
  • SYNLAB MVZ
  • Marienkrankenhaus
  • Mönckeberg Speziallabor / Mönckebergstr. 27; 20095 Hamburg

Sollten in der Schule Zweifel bestehen, ob ein negatives Testergebnis anerkannt werden kann, sollten die Eltern in diesen Einzelfällen um Klärung und Bestätigung beim zuständigen Gesundheitsamt gebeten werden. Bis zu einer abschließenden Klärung ist ein Schulbesuch nicht möglich…

Die dargestellten Quarantäneregelungen beziehen sich allein auf Risikogebiete außerhalb der Bundesrepublik. Wer aus einem innerdeutschen Risikogebiet zurück nach Hamburg kommt, unterliegt keiner Quarantänepflicht. Aber natürlich gilt grundsätzlich, dass vor dem Schulbesuch besonders darauf zu achten ist, dass sich keine Corona typischen Krankheitssymptome entwickelt haben.

 

Auf dieser Homepage befindet sich auch der Rückmeldebogen, den alle Schülerinnen und Schüler am Montag, den 19.10.20 ausgefüllt und unterschrieben mit in die Schule bringen müssen. Rückkehrer aus Risikogebieten benötigen zusätzlich das angeführte, negative Testergebnis zur Vorlage in der Schule.

Schülerinnen und Schüler, die ohne Rückmeldebogen und eventuell benötigtes Testergebnis in die Schule kommen, können nicht am regulären Unterricht teilnehmen. Sie werden in Absprache mit den Eltern und Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt, um die erforderlichen Unterlagen zu holen.

Nachfragen beantworte ich zeitnah und gern unter Email: martin.homp@sts-old.de

Herzliche Grüße

Martin Homp

 

Download  Rückmeldebogen:  Reiserückkehrer Herbst 2020 neu

Das könnte dich auch interessieren …