Präambel
Die Stadtteilschule Oldenfelde ist eine Schule für alle. Wir halten uns an die Gesetze unseres Landes. Für die Schulorganisation sind das Hamburger Schulgesetz sowie die jeweils geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen die Grundlage aller Entscheidungen. Die vorliegende Schulordnung verdeutlicht ergänzend die wichtigsten Verhaltensregeln, die unser Zusammenleben bestimmen. Unsere Schulordnung gilt zu jeder Zeit für die gesamte Schulgemeinschaft (Schüler:innen, Lehrkräfte, Mitarbeiter:innen) auf dem gesamten Schulgelände.
1. Alle tragen zu einem Miteinander bei, mit dem sich alle wohlfühlen.
a) Alle sind fair, tolerant und nehmen Rücksicht aufeinander.
b) Schüler:innen folgen den Anweisungen der Lehrkräfte und Mitarbeiter:innen unserer Schule.
c) Alle gehen vorsichtig und sorgsam mit den Materialien, Räumen, Möbeln und Geräten der Schule um.
d) Alle halten das Schulgelände und die Räume sauber und ordentlich.
e) Beschädigungen oder Beschmutzungen werden sofort der Klassenleitung oder dem Hausmeisterteam gemeldet.
2. Alle tragen zu einem störungsfreien Unterricht bei.
a) Alle kommen pünktlich zum Unterricht.
b) Alle haben zu Unterrichtsbeginn ihre Arbeitsmaterialien bereit.
c) Alle halten sich an die Klassenregeln.
d) Alle verlassen den Unterrichtsraum nur mit Erlaubnis der Lehrkraft.
e) Die Lehrkraft beendet den Unterricht.
3. Schüler:innen der Jahrgänge 5-10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit und in den Pausen nur im Auftrag einer Lehrkraft verlassen.
4. Alle Besucher:innen (z. B. Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte oder Schüler:innen von anderen Schulen) ohne Termin melden sich beim Betreten des Schulgeländes im Schulbüro an.
5. An unserer Schule ist die Nutzung digitaler Geräte nur in bestimmten Fällen erlaubt.
a) Dazu gehören alle internetfähigen elektronischen Medien und ihr Zubehör wie z. B., Handys, Tablets und Laptops.
b) Die digitalen Geräte der Schüler:innen bleiben grundsätzlich während des Schultages ausgeschaltet und unsichtbar.
c) Für Schüler:innen der Jahrgänge 5 bis 7 gilt ein generelles Handyverbot.
d) Schüler:innen nutzen das digitale Gerät im Unterricht nur, wenn die Lehrkraft dazu auffordert, für den von ihr beschriebenen Zweck.
e) Schüler:innen der Jahrgänge 8-13 dürfen in den Pausen ihre digitalen Geräte in der „Handyzone“ nutzen. Dieser Bereich vor der kleinen Sporthalle ist auf dem Boden farbig markiert.
f) Schüler:innen der Jahrgänge 8-13 dürfen außerhalb der Pausen ihre digitalen Geräte in der Mensa nutzen.
g) Schüler:innen der Jahrgänge 11-13 dürfen in den Pausen ihre digitalen Geräte im Oberstufenbereich nutzen.
h) Foto-, Audio-, und Videoaufnahmen anderer Personen sind nur mit Erlaubnis zulässig.
i) Von Lehrkräften eingesammelte digitale Geräte können von den Schüler:innen nach der 6. Stunde bzw. nach Unterrichtsschluss abgeholt werden.
j) Vor einer Leistungsüberprüfung bzw. -feststellung (Test, Präsentation, Klassenarbeit, Prüfung) werden alle digitalen Geräte im Raum an einem gemeinsamen überschaubaren Ort gelagert. Hierzu gehören auch Smartwatches und Kopfhörer.
6. Jede Form von Gewalt ist verboten.
a) Verboten sind körperliche Gewalt (z. B. schlagen, treten, schubsen, spucken) und Gewalt mit Worten (z. B. Beschimpfungen, anschreien, anfeuern von Streitigkeiten, bedrohen, persönliche Abwertung oder abwertende Gesten).
b) Waffen jeglicher Art wie Messer, Reizgas, aber auch Spielzeugpistolen sind nicht erlaubt. Gegenstände dürfen nicht als Waffen benutzt werden.
c) Alle zeigen Zivilcourage und holen Hilfe, wenn sie Formen von Gewalt sehen.
7. Der Besitz, Konsum, Handel und die Weitergabe von illegalen Drogen und Cannabis sowie Alkohol sind verboten.
a) Auf dem Schulgelände ist jede Art zu Rauchen (z. B. Zigaretten, Vapes, E-Liquids) grundsätzlich verboten.
b) Ein Schulbesuch unter dem Einfluss von Alkohol, Cannabis und anderen illegalen Drogen ist verboten.
c) Alkoholische Getränke sind in der Schule und auf schulischen Veranstaltungen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen im Einzelfall der Genehmigung der Schulleitung.
8. Besondere Bereiche der Schule haben zusätzliche Regeln.
a) Dazu gehören zum Beispiel die Mensa, die Handyzone, die aktive Pause, die Sporthalle, das Studienzentrum, die Fachräume sowie der Schulgarten.
b) Die Regeln stehen im Schulplaner oder hängen an den jeweiligen Orten aus.
9. Verstöße gegen die Schulordnung haben Folgen, zum Beispiel:
a) normenverdeutlichende Gespräche
b) Mitteilungen an die Erziehungsberechtigten
c) Wiedergutmachungen/ Ersatz der zerstörten Gegenstände
d) Nachholen von verpasster Unterrichtszeit
e) Abgabe nicht erlaubter Gegenstände
f) Weitere Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz
g) Einschaltung der Polizei zur Einleitung weiterer Maßnahmen
Diese Schulordnung wurde am 11.02.2025 von der Schulkonferenz nach Beratung mit dem Personalrat, Schülerrat, Elternrat und der Lehrerkonferenz verabschiedet.